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Jahrgang 1 · Nr. 1 Sonntag, 2. Februar 2026

Die Wahrheit!

Informationen aus erster HAND - von Axel E. Fischer

„Fall Axel Fischer - umstrittene Beweiskraft?“

Beweislastumkehr im Gerichtssaal?!

Prozessbeobachter berichten direkt nach dem Verhandlungstag.

Von Axel E. Fischer Karlsruhe / Baden, Februar 2026

Das Video beleuchtet den Korruptionsprozess vor dem OLG München gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel E. Fischer. Ihm wird vorgeworfen, in der Vergangenheit (während seiner Zeit im Europarat) Gelder aus Aserbaidschan erhalten zu haben, um im Gegenzug günstige Reden oder politische Handlungen zugunsten des Landes durchzuführen. Der Fall wird aufgrund dünner Indizien und möglicher politischer Motive in den Medien und unter Juristen kontrovers diskutiert.

Fragwürdige Beweislage und Indizienprozess:
Es gibt keine harten Beweise (wie Geldtransfers oder direkte Übergaben) für den Vorwurf. Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf Bareinzahlungen auf Fischers Konto aus den Jahren 2012 bis 2016.
Kritisiert wird, dass die Staatsanwaltschaft eine geschlossene Indizienkette schuldig bleibt und die Einzahlungen nicht konkret mit Quellen aus Aserbaidschan oder einem bestimmten Abstimmungsverhalten verknüpft werden können.

Unterlassene Entlastungsermittlungen:
Die Verteidigung moniert, dass wichtige Akten und Zeugenaussagen des Europarates, die nahe an den damaligen Vorgängen waren, von der Staatsanwaltschaft nicht angefordert oder geprüft wurden.

Rolle von Fischers politischem Verhalten:
Fischer fiel in seiner späten Abgeordnetenzeit stark als Kritiker der damaligen staatlichen Coronamaßnahmen auf.
Ob sein Verfahren eine „politisch selektive Justiz“ darstellt, um einen unliebsamen Kritiker auszuschalten, wird differenziert betrachtet. Als treibende Dynamik wird zudem vermutet, dass die Generalstaatsanwaltschaft München nach früheren, glücklosen Großverfahren (wie Wirecard) unter Druck steht, Erfolge vorzuweisen und drohende Verjährungsfristen zu verhindern.

Gefährdung des freien Mandats:
Es wird vor einer Aufweichung des Strafrechts (wie einer faktischen Beweislastumkehr) gewarnt. Wenn Politiker im Nachhinein für ihr Abstimmungsverhalten ohne glasklare Unrechtsvereinbarungen kriminalisiert werden, bedrohe dies das freie Abgeordnetenmandat und die Grundprinzipien des Rechtsstaates.

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