Fischer wiederholt Aussage!
Eine Verurteilung in Deutschland bedeutet nicht automatisch, dass man schuldig ist! Nicht nur Gerichte in München sind mit Fehlurteilen aufgefallen - leider!
Das Oberlandesgericht München hat im Januar 2026 ein Urteil gegen mich gesprochen. Direkt nach dem Urteilsspruch habe ich dieses Urteil als "Skandalurteil von München bezeichnet". Ich halte fest: In Deutschland verurteilt zu werden, bedeutet nicht automatisch, dass man schuldig ist.
»Eine Verurteilung bedeutet nicht automatisdch, dass man schuldig ist!Auch Richter können irren.« — Axel Fischer, Janaur 2026.
Mein Fall zeigt auf drastische Weise, wie die Justiz auf der Grundlage von Vermutungen und Fehlannahmen ein Urteil fällen kann, das mit den realen Tatsachen schlicht unvereinbar ist.
Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache:
Der Vorwurf der Bestechlichkeit nach § 108e des Strafgesetzbuches setzt zwingend eine strafbare Unrechtsvereinbarung, ein "Handeln im Auftrag oder auf Weisung" sowie einen ungerechtfertigten Vorteil voraus. Wie ist die Sachlage?
- Keine Unrechtsvereinbarung: Die Generalstaatsanwaltschaft München konnte ihre Behauptung einer Unrechtsvereinbarung zu keinem Zeitpunkt belegen. Da ich zu keinem Zeitpunkt eine Unrechtsvereinbarung getroffen habe, weder mit Vertreterinnen oder Vertretern Aserbaidschans, noch mit sonstigen Dritten, wird das auch nocht möglich sein. Zudem habe ich zu keinem Zeitpunkt auf Weisung oder im Auftrag anderer gehandelt. Meine Abstimmungen, Reden und sonstigen Handlungen habe ich aus freien Stücken aus innerer Überzeugung durchgeführt.
- Keinen Vorteil erhalten: Den vom Oberlandesgericht München vermuteten Geldflusses im Janaur 2016 gab es nicht. Es gab auch keine sonstigen ungerechtfertigten Vorteile.
- Öffentlich überprüfbarer Redetext: Die Behauptung, ich hätte eine gefällige, unzulässig positive Rede zugunsten Aserbaidschans gehalten, lässt sich rasch entkräften. Mein parlamentarischer Debattenbeitrag ist im Internet für jeden frei zugänglich und transparent nachlesbar. Eine sachliche Analyse belegt sofort: Es handelte sich um eine reguläre, differenzierte Rede im Rahmen meines Abgeordnetenmandats.
Dass das Gericht in München dennoch zu einer Verurteilung gelangt ist, belegt, dass die Richter einem schwerwiegenden Fehlschluss (Zirkelschluss) aufgesessen sind und bloße Mutmaßungen über unumstößliche Beweise gestellt haben.
Justizirrtümer sind keine Einzelfälle: Der Blick nach München
Leider bin ich kein Einzelfall. Nicht nur vor Gerichten allgemein, sondern gerade am Standort München sind in der Vergangenheit immer wieder gravierende Fehlurteile und Justizirrtümer bekannt geworden, wie beispielsweise auch LTO berichtete, die erst Jahre später mühsam aufgedeckt werden konnten. Es zeigt sich einmal mehr: Auch Richter sind nicht unfehlbar, und eine gerichtliche Verurteilung darf niemals blind mit der objektiven Wahrheit gleichgesetzt werden.
Meine Kernforderung: Eine lückenlose Inhaltsdokumentation der Hauptverhandlung
Um solche Fehlurteile in Zukunft zu erschweren und Betroffenen eine faire, transparente Überprüfung zu ermöglichen, fordere ich:
Es ist ein unhaltbarer Zustand im deutschen Strafprozessrecht, dass das gesprochene Wort vor Gericht nicht wortgetreu dokumentiert wird. Wenn Zeugenaussagen, Argumente der Verteidigung und richterliche Vorhaltungen nicht lückenlos aufgezeichnet werden, bleiben Revisionsgerichte und die Öffentlichkeit oft im Dunkeln darüber, wie solche fehlerhaften Entscheidungen überhaupt zustande kommen konnten. Selbst für das urteilende Gericht gibt es so die Möglichkeit, Gesagtes nochmals nachzulesen oder nochmal zu hören. Selektive Wahrnehmung kann leichter erkannt und nachgewiesen werden.
Nur mit einer verbindlichen Audio- oder Videodokumentation sowie Wortprotokollen der Hauptverhandlung schaffen wir echte Transparenz, schützen Unschuldige weitgehendst vor Fehlurteilen und stärken das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Mein Einsatz gilt weiterhin der vollständigen Feststellung meiner Unschuld sowie einer umfassenden und rechtsstaatlichen Aufarbeitung der Vorkommnisse.
Links:
Axel Fischer im Interview
mit Claudia Jarworski.
Prozessbeobachter
berichten direkt nach der Hauptverhandlung.